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Tagesordnung: Neuwahl des Vorstandes
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Sind weniger Mitglieder anwesend, so findet die Mitgliederversammlung 30 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, sie ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlussfähig.
Anträge sowie Wahlvorschläge müssen mindestens drei Tage vorher schriftlich beim Obmann einlangen, diese dürfen nur von ordentlichen Mitgliedern eingereicht werden und müssen von weiteren drei ordentlichen Mitgliedern unterschrieben sein.
